Privatrechtsschutzversicherung, rückwirkende Versicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 3: Zeile 3:


'''Siehe auch:'''<br />
'''Siehe auch:'''<br />
Privatrechtsschutzversicherung, Verkehrsrechtsschutzversicherung<br />





Version vom 26. April 2021, 08:34 Uhr

Eine rückwirkende Versicherung gibt es nur bei der ARAG. Es handelt sich hierbei um den Tarif "Verkehrs-Rechtsschutz-sofort". Selbst wenn ein Verkehrsunfall bereits stattgefunden hat, übernimmt die ARAG bestimmte Kosten. Voraussetzung: Der Versicherungsnehmer hat noch keinen eignen Anwalt beauftragt.

Siehe auch:
Privatrechtsschutzversicherung, Verkehrsrechtsschutzversicherung


< zurück Einträge vorwärts >   Alle Einträge zur Privatrechtsschutzversicherung anzeigen   zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















-.-.-.-