Privatrechtsschutzversicherung, ohne Wartezeiten

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Rechtsschutz­­­versicherung ohne Wartezeit beim Versichererwechsel

Keine Wartezeit gibt es zum Beispiel beim Privatrechtsschutz wenn ein Versichererwechsel erfolgt. Voraussetzung der Altvertrag geht nahtlos in die neue Versicherung über und der neue Vertrag enthält die gleichen Vertragsinhalte.


👁 Siehe auch: Privatrechtsschutzversicherung, Wartezeiten
👁 Siehe auch: Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung
Schlagwort: keine Wartezeiten, Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit

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