Privatrechtsschutzversicherung, Wartezeiten: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Rechtsschutzversicherung sind Wartezeiten  üblich. Damit wollen die Versicherer verhindern, dass sie bei schwelenden Konflikten hinzugezogen werden.
In der Rechtsschutzversicherung sind Wartezeiten  üblich. Damit wollen die Versicherer verhindern, dass sie bei schwelenden Konflikten hinzugezogen werden.


⚠️ '''Es lassen sich grundsätzlich also nur künftige Rechtsstreits absichern.'''
⚠️ '''Es lassen sich grundsätzlich also nur künftige Rechtsstreitigkeiten absichern.'''


Ausnahme, Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit und  sogenannte „Rückwärtsversicherungen“.  Hier wird der Versicherungsfall der vor Vertragsabschluss eingetreten ist noch mitversichert. Dies betrifft Verkehrsordnungswidrigkeiten. Der Versicherungsnehmer wird an der Vertrag für eine gewisse Zeit gebunden um nach der Schadenregulierung eine Kündigung auszuschliessen.
Ausnahme, Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit und  sogenannte „Rückwärtsversicherungen“.  Hier wird der Versicherungsfall der vor Vertragsabschluss eingetreten ist noch mitversichert. Dies betrifft Verkehrsordnungswidrigkeiten. Der Versicherungsnehmer wird an der Vertrag für eine gewisse Zeit gebunden um nach der Schadenregulierung eine Kündigung auszuschliessen.

Version vom 11. Oktober 2020, 11:33 Uhr

In der Rechtsschutzversicherung sind Wartezeiten üblich. Damit wollen die Versicherer verhindern, dass sie bei schwelenden Konflikten hinzugezogen werden.

⚠️ Es lassen sich grundsätzlich also nur künftige Rechtsstreitigkeiten absichern.

Ausnahme, Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit und sogenannte „Rückwärtsversicherungen“. Hier wird der Versicherungsfall der vor Vertragsabschluss eingetreten ist noch mitversichert. Dies betrifft Verkehrsordnungswidrigkeiten. Der Versicherungsnehmer wird an der Vertrag für eine gewisse Zeit gebunden um nach der Schadenregulierung eine Kündigung auszuschliessen.


- Schaden­­­ersatzrechtsschutz- keine Wartezeiten. Kunde klagt nach einem Unfall Schmerzens­­­geld vom Verursacher ein

- Disziplinar- u. Standes­rechts­­schütz - keine Wartezeiten. Zahnarzt verstößt im Internet gegen das Werbeverbot und wird belangt

- Ordnungs­­­­­­widrigkeiterechtsschutz - keine Wartezeiten Versicherte geht gegen ein Bußgeld­­­verfahren wegen Geschwindigkeits­­­überschreitung vor

- Straf­­rechtsschutz - keine Wartezeiten. Hausbesitzer wird von einem Passanten verklagt, der auf dem Gehweg vor dessen Haus gestürzt ist

- erweiterter Strafrechtsschutz - XXX Monate Wartezeiten

- Berufsrechtsschutz / Arbeits­­­rechtsschutz - 3 Monate Wartezeiten Arbeitnehmer geht gegen unberechtigte Kündigung des Arbeitgebers vor

- Verwaltung­­­s­­rechts­schutz - 3 Monate Wartezeiten Streitig­­­keiten mit Behörden, etwa wenn diese für die Haltung eines Hundes einen Maulkorb vorschreiben

- Wohnungs- und Grundstücks­­­­­rechtsschutz - 3 Monate Wartezeiten Streitig­­­keiten über Miethöhe oder bei Räumungs­­­prozessen

- Unterhalts­­­­­rechts­­schutz - 12 Monate Wartezeiten. Unterhalts­­­­­forderungen von Kindern an ihre Eltern und umgekehrt

- Rechtsschutz in Ehesachen - 36 Monate Wartezeiten Streit um eine ehemals gemeinsame Immobilie im Zuge einer Scheidung

- Rechtsschutz in Erbsachen - XXX Monate Wartezeiten

- Internetrechtsschutz - XX X Monate Wartezeiten g






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