Privatrechtsschutzversicherung, Wartezeiten: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Rechtsschutzversicherung sind Wartezeiten  üblich. Damit wollen die Versicherer verhindern, dass sie bei schwelenden Konflikten hinzugezogen werden.
In der Rechtsschutzversicherung sind Wartezeiten  üblich. Damit wollen die Versicherer verhindern, dass sie bei schwelenden Konflikten hinzugezogen werden.


⚠️ '''Es lassen sich grundsätzlich also nur künftige Rechtsstreits absichern.'''
⚠️ '''Es lassen sich grundsätzlich also nur künftige Rechtsstreits absichern.'''


Es gibt aber auch Ausnahmen, also Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit und selten auch sogenannte „Rückwärtsversicherungen“. Hier kann der bereits vor Vertragsabschluss eingetretene Versicherungsfall noch versichert werden – etwa für Verkehrsordnungswidrigkeiten. In diesen Fällen muss sich der Kunde vertraglich aber eine gewisse Zeit an den Anbieter binden, damit er nicht nach der Schadenregulierung sofort wieder kündigt.<br />
Es gibt aber auch Ausnahmen, also Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit und selten auch sogenannte „Rückwärtsversicherungen“. Hier kann der bereits vor Vertragsabschluss eingetretene Versicherungsfall noch versichert werden – etwa für Verkehrsordnungswidrigkeiten. In diesen Fällen muss sich der Kunde vertraglich aber eine gewisse Zeit an den Anbieter binden, damit er nicht nach der Schadenregulierung sofort wieder kündigt.<br />

Version vom 11. Oktober 2020, 11:22 Uhr

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In der Rechtsschutzversicherung sind Wartezeiten üblich. Damit wollen die Versicherer verhindern, dass sie bei schwelenden Konflikten hinzugezogen werden.

⚠️ Es lassen sich grundsätzlich also nur künftige Rechtsstreits absichern.

Es gibt aber auch Ausnahmen, also Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit und selten auch sogenannte „Rückwärtsversicherungen“. Hier kann der bereits vor Vertragsabschluss eingetretene Versicherungsfall noch versichert werden – etwa für Verkehrsordnungswidrigkeiten. In diesen Fällen muss sich der Kunde vertraglich aber eine gewisse Zeit an den Anbieter binden, damit er nicht nach der Schadenregulierung sofort wieder kündigt.


- Schaden­­­ersatzrechtsschutz- keine Wartezeiten. Kunde klagt nach einem Unfall Schmerzens­­­geld vom Verursacher ein

- Disziplinar- u. Standes­rechts­­schütz - keine Wartezeiten. Zahnarzt verstößt im Internet gegen das Werbeverbot und wird belangt

- Ordnungs­­­­­­widrigkeiterechtsschutz - keine Wartezeiten Versicherte geht gegen ein Bußgeld­­­verfahren wegen Geschwindigkeits­­­überschreitung vor

- Straf­­rechtsschutz - keine Wartezeiten. Hausbesitzer wird von einem Passanten verklagt, der auf dem Gehweg vor dessen Haus gestürzt ist

- Berufsrechtsschutz / Arbeits­­­rechtsschutz - 3 Monate Wartezeit Arbeitnehmer geht gegen unberechtigte Kündigung des Arbeitgebers vor

- Verwaltung­­­s­­rechts­schutz - 3 Monate Wartezeiten Streitig­­­keiten mit Behörden, etwa wenn diese für die Haltung eines Hundes einen Maulkorb vorschreiben

- Wohnungs- und Grundstücks­­­­­rechtsschutz - 3 Monate Wartezeiten Streitig­­­keiten über Miethöhe oder bei Räumungs­­­prozessen

- Unterhalts­­­­­rechts­­schutz - 12 Monate Wartezeiten. Unterhalts­­­­­forderungen von Kindern an ihre Eltern und umgekehrt

- Rechtsschutz in Ehesachen - 36 Monate Wartezeiten Streit um eine ehemals gemeinsame Immobilie im Zuge einer Scheidung







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