Privatrechtsschutzversicherung, Vorsorgerechtsschutz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 15: Zeile 15:




< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Privatrechtsschutzversicherung| Alle Einträge zur '''Privatrechtsschutzversicherung''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]
<center>{{BimpimV02}}
-.-.-.-
[[Category:Privatrechtsschutzversicherung]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]





Version vom 3. Oktober 2020, 17:15 Uhr

Die Vorsorgerechtsschutz ist eine Erweiterung des Deckungsumfangs einer bestehenden Rechtsschutzversicherung für noch nicht bekannte, später eintretende Änderungen der Lebensumstände des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen.


Zeitpunkt:
Die Veränderungen der Lebenssituation sind ab dem Zeitpunkt des Entstehens und meist ohne Wartezeit mitversichert.


Voraussetzungen:
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz ist die rechtzeitige Mitteilung an den Rechtsschutzversicherer über die geänderten oder neu hinzukommenden Risiken. Sowie deren Beginn und Aufnahme in den Versicherungsschutz.


Beitragshöhe:
Im Regelfall fällt kein zusätzlicher Beitrag für die Zusatzleistung an, da diese bereits im Gesamtbeitag für die Rechtsschutzversicherung einkalkuliert wurde.


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Privatrechtsschutzversicherung anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















-.-.-.-











.-.-.-.