Privatrechtsschutzversicherung, Vertrags- / Sachenrechtsschutz

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  • Ausschlüsse,

- Mietverträge
- Arbeitsverträge
- als Mitglied verschiedenster Einrichtungen,


Beim Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht werden einige klassische Verträge nicht abgesichert. So können mit der Versicherung beispielsweise keine Arbeitsverträge oder Mietverträge abgedeckt werden. In diesem Fall müssen separate Versicherungen wie zum Beispiel ein Arbeitsrechtsschutz, Mietrechtsschutz oder Berufsrechtsschutz abgeschlossen werden. Die Leistungen sind auch bei Unstimmigkeiten in verschiedenen Mitgliedschaften nicht in Anspruch zu nehmen. Denn in diesen Fällen liegt kein privatrechtliches Schuldverhältnis vor.


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