Privatrechtsschutzversicherung, Stichentscheid: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(4 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
XXX


Im Fall einer Leistungsablehnung des Rechtsschutzversicherers, hat dieser dem Versicherungsnehmer unverzüglich hierüber Mitteilung zu machen.
Die Gründe der Ablehnung sind bekanntzugeben. Der Versicherer muß auf die Möglichkeit eines Stichentscheid-Verfahrens hinweisen. Die Kosten eines Stichentscheids übernimmt der Versicherer.


Der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers entscheidet, ob die Ablehnung der Kostenübernahme ausreichend begründet wurde oder nicht.
⚠️ Diese Entscheidung ist für den Versicherungsnehmer und dem Versicherer bindend.
Fällt die Entscheidung für den Versicherungsnehmer negativ aus, kann er eine Deckungsklage (Frist 6 Monate) beantragen.





Aktuelle Version vom 14. April 2021, 11:22 Uhr

Im Fall einer Leistungsablehnung des Rechtsschutzversicherers, hat dieser dem Versicherungsnehmer unverzüglich hierüber Mitteilung zu machen. Die Gründe der Ablehnung sind bekanntzugeben. Der Versicherer muß auf die Möglichkeit eines Stichentscheid-Verfahrens hinweisen. Die Kosten eines Stichentscheids übernimmt der Versicherer.

Der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers entscheidet, ob die Ablehnung der Kostenübernahme ausreichend begründet wurde oder nicht.

⚠️ Diese Entscheidung ist für den Versicherungsnehmer und dem Versicherer bindend.

Fällt die Entscheidung für den Versicherungsnehmer negativ aus, kann er eine Deckungsklage (Frist 6 Monate) beantragen.



< zurück Einträge vorwärts >   Alle Einträge zur Privatrechtsschutzversicherung anzeigen   zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















-.-.-.-