Privatrechtsschutzversicherung, Schiedsgutachterverfahren

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Lehnt der Versicherer die Übernahme des Rechtsschutzfalls ab, besteht die Möglichkeit durch das Schiedsgutachterverfahren, oder durch eine Deckungsklage, durch den Versicherungsnehmer, die Anerkennung der Leistugspflicht zu erreichen.

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👁 Siehe auch: Privatrechtsschutzversicherung, Deckungsklage
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