Privatrechtsschutzversicherung, Schiedsgutachterverfahren

Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 12. Oktober 2020, 08:07 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Bei Ablehnung des Rechtsschutzes kann der Versicherungsnehmer versuchen, durch ein Schiedsgutachterverfahren oder durch eine Deckungsklage sein Interesse auf A…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Bei Ablehnung des Rechtsschutzes kann der Versicherungsnehmer versuchen, durch ein Schiedsgutachterverfahren oder durch eine Deckungsklage sein Interesse auf Anerkennung des Rechtsschutzes durchzusetzen.