Privatrechtsschutzversicherung, Schiedsgutachterverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:


Lehnt der Versicherer die Übernahme des Rechtsschutzfalls ab, besteht die Möglichkeit durch das Schiedsgutachterverfahren, oder durch eine Deckungsklage, durch den Versicherungsnehmer, die Anerkennung der Leistugspflicht zu erreichen.
Lehnt der Versicherer die Übernahme des Rechtsschutzfalls ab, besteht die Möglichkeit durch das Schiedsgutachterverfahren, oder durch eine Deckungsklage, durch den Versicherungsnehmer, die Anerkennung der Leistugspflicht zu erreichen.
XXX




Zeile 8: Zeile 6:
👁 '''Siehe auch:''' <br />
👁 '''Siehe auch:''' <br />
[[Privatrechtsschutzversicherung, Deckungsablehnung durch Versicherer ]]  <br />
[[Privatrechtsschutzversicherung, Deckungsablehnung durch Versicherer ]]  <br />
[[Privatrechtsschutzversicherung, Stichentscheid ]]  <br />
[[Privatrechtsschutzversicherung, Deckungsklage ]]  <br />
[[Privatrechtsschutzversicherung, Deckungsklage ]]  <br />
[[Privatrechtsschutzversicherung, Stichentscheid ]]  <br />
 





Version vom 14. April 2021, 11:24 Uhr

Lehnt der Versicherer die Übernahme des Rechtsschutzfalls ab, besteht die Möglichkeit durch das Schiedsgutachterverfahren, oder durch eine Deckungsklage, durch den Versicherungsnehmer, die Anerkennung der Leistugspflicht zu erreichen.


👁 Siehe auch:
Privatrechtsschutzversicherung, Deckungsablehnung durch Versicherer
Privatrechtsschutzversicherung, Stichentscheid
Privatrechtsschutzversicherung, Deckungsklage



< zurück Einträge vorwärts >   Alle Einträge zur Privatrechtsschutzversicherung anzeigen   zur Hauptseite 


Bim pim v02.png
















Schlagwort: Schiedsgutachten -.-.-.-