Privatrechtsschutzversicherung, Schiedsgutachterverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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👁 Siehe auch: [[Privatrechtsschutzversicherung,  ]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Privatrechtsschutzversicherung, Deckungsklage ]]  <br />





Version vom 7. November 2020, 16:28 Uhr

Lehnt der Versicherer die Übernahme des Rechtsschutzfalls ab, besteht die Möglichkeit durch das Schiedsgutachterverfahren, oder durch eine Deckungsklage, durch den Versicherungsnehmer, die Anerkennung der Leistugspflicht zu erreichen.


👁 Siehe auch: Privatrechtsschutzversicherung, Deckungsklage


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