Privatrechtsschutzversicherung, Schadenfall: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Schadenfall nehmen Sie die behördlichen und Gerichtsschreiben aufmerksam zur Kenntnis. Leiten Sie diese an den Versicherer und den Anwalt unverzüglich weiter. Stimmen Sie Ihr Handlungen ab.
Im Schadenfall nehmen Sie die behördlichen und Gerichtsschreiben aufmerksam zur Kenntnis. Leiten Sie diese an den Versicherer und den Anwalt unverzüglich weiter. Stimmen Sie Ihr Handlungen ab.


 
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Version vom 4. Oktober 2020, 11:25 Uhr

Im Schadenfall nehmen Sie die behördlichen und Gerichtsschreiben aufmerksam zur Kenntnis. Leiten Sie diese an den Versicherer und den Anwalt unverzüglich weiter. Stimmen Sie Ihr Handlungen ab.

👁 Siehe auch: Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung

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