Privatrechtsschutzversicherung, Rechtsschutz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „ Als Rechtsschutz wird das Recht jedes Bürgers bezeichnet, vor unabhängigen Gerichten in angemessener Zeit die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekom…“)
 
Zeile 4: Zeile 4:


Zudem wird umgangssprachlich – zumindest in Juristenkreisen – damit auch die Sparte der Rechtsschutzversicherung innerhalb der Versicherungswirtschaft bzw. des Versicherungsrechts bezeichnet.
Zudem wird umgangssprachlich – zumindest in Juristenkreisen – damit auch die Sparte der Rechtsschutzversicherung innerhalb der Versicherungswirtschaft bzw. des Versicherungsrechts bezeichnet.
< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' > <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Privatrechtsschutzversicherung| Alle Einträge zur '''Privatrechtsschutzversicherung''' anzeigen]] <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]
<center>{{BimpimV02}}
-.-.-.-
[[Category:Privatrechtsschutzversicherung]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]
.-.-.-.

Version vom 4. Oktober 2020, 07:43 Uhr


Als Rechtsschutz wird das Recht jedes Bürgers bezeichnet, vor unabhängigen Gerichten in angemessener Zeit die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekommen bzw. sein Recht geltend zu machen.

Zudem wird umgangssprachlich – zumindest in Juristenkreisen – damit auch die Sparte der Rechtsschutzversicherung innerhalb der Versicherungswirtschaft bzw. des Versicherungsrechts bezeichnet.



< zurück Einträge vorwärts >   Alle Einträge zur Privatrechtsschutzversicherung anzeigen   zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















-.-.-.-













.-.-.-.