Privatrechtsschutzversicherung, Prozesskosten

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Die Gesamtkosten eines Rechtsstreits bezeichnet man als Prozesskosten und setzen sich aus den gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zusammen.

  • Gerichtliche Kosten hierzu zählen die

- Gerichtsgebühren

diese stehen an wenn die Klageschrift einen Prozess einleitet. Verauslagt werden diese Kosten von der Klagepartei, Bevor das Gericht überhaupt tätig wird, ist vom Kläger ein Gerichtskostenvorschuss zu zahlen. Diese entfällt wenn vor dem Amtsgericht geklagt wird. Verliert die klagende Partei sind von dieser die Gerichtskosten zu zahlen.

  • Außergerichtliche Kosten, hierzu zählen:

- eigene Anwaltsgebühren
- Gegenseite Anwaltsgebühren
- Reisekosten der Parteien
- vorgerichtliche Gutachten
- Zeugengelder
- Sachverständigengutachten
- Dolmetscherkosten
- Übersetzungskosten
- nicht abschließend

Die Gesamtprozesskosten sind vom Verlierer des Prozesses zu zahlen.

Vereinsversicherung tipp ohne.png Nutzen Sie den Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltverein (DAV) ► https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/apps/prozesskostenrechner


Alle Einträge zur Privatrechtsschutzversicherung anzeigen            zur Hauptseite 
















Prozesskosten berechnen