Privatrechtsschutzversicherung, Prozesskosten: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Gesamtkosten eines Rechtsstreits bezeichnet man als <big>'''Prozesskosten'''</big> und
setzen sich aus den '''gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten''' zusammen.


Die Gesamtkosten eines Rechtsstreits bezeichnet man als Prozesskosten und
setzen sich aus den gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zusammen.


Zu den '''gerichtlichen Kosten''' zählen die
* '''Gerichtliche Kosten hierzu zählen die'''  
:Gerichtsgebühren<br />


- Gerichtsgebühren
:diese stehen an wenn die Klageschrift einen Prozess einleitet. Verauslagt werden diese Kosten von der Klagepartei, Bevor das Gericht überhaupt tätig wird, ist vom Kläger ein Gerichtskostenvorschuss zu zahlen. Diese entfällt wenn vor dem Amtsgericht geklagt wird. Verliert die klagende Partei sind von dieser die Gerichtskosten zu zahlen.


diese stehen an wenn die Klageschrift einen Prozess einleitet. Verauslagt werden diese Kosten von der Klagepartei, Bevor das Gericht überhaupt tätig wird, ist vom Kläger ein Gerichtskostenvorschuss zu zahlen. Diese entfällt wenn vor dem Amtsgericht geklagt wird. Verliert die klagende Partei sind von dieser die Gerichtskosten zu zahlen.


* '''Außergerichtliche Kosten, hierzu zählen:'''


Zu den '''außergerichtlichen Kosten''' zählen:
:- eigene Anwaltsgebühren<br />
:- Gegenseite Anwaltsgebühren<br />
:- Reisekosten der Parteien<br />
:- vorgerichtliche Gutachten<br />
:- Zeugengelder<br />
:- Sachverständigengutachten<br />
:- Dolmetscherkosten<br />
:- Übersetzungskosten<br />
:- nicht abschließend<br />


- eigene Anwaltsgebühren<br />
- Gegenseite Anwaltsgebühren<br />
- Reisekosten der Parteien<br />
- vorgerichtliche Gutachten<br />
- Zeugengelder<br />
- Sachverständigengutachten<br />
- Dolmetscherkosten<br />
- Übersetzungskosten<br />
- nicht abschließend<br />


Die Gesamtprozesskosten sind vom Verlierer des Prozesses zu zahlen.
Die Gesamtprozesskosten sind vom Verlierer des Prozesses zu zahlen.


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Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>


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Prozesskosten berechnen, Prozesskostenrechner


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Aktuelle Version vom 13. Dezember 2022, 16:00 Uhr

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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung

Die Gesamtkosten eines Rechtsstreits bezeichnet man als Prozesskosten und setzen sich aus den gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zusammen.


  • Gerichtliche Kosten hierzu zählen die
Gerichtsgebühren
diese stehen an wenn die Klageschrift einen Prozess einleitet. Verauslagt werden diese Kosten von der Klagepartei, Bevor das Gericht überhaupt tätig wird, ist vom Kläger ein Gerichtskostenvorschuss zu zahlen. Diese entfällt wenn vor dem Amtsgericht geklagt wird. Verliert die klagende Partei sind von dieser die Gerichtskosten zu zahlen.


  • Außergerichtliche Kosten, hierzu zählen:
- eigene Anwaltsgebühren
- Gegenseite Anwaltsgebühren
- Reisekosten der Parteien
- vorgerichtliche Gutachten
- Zeugengelder
- Sachverständigengutachten
- Dolmetscherkosten
- Übersetzungskosten
- nicht abschließend


Die Gesamtprozesskosten sind vom Verlierer des Prozesses zu zahlen.

Vereinsversicherung tipp ohne.png Nutzen Sie den Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltverein (DAV) ► https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/apps/prozesskostenrechner


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Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn















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