Privatrechtsschutzversicherung, Prozesskosten: Unterschied zwischen den Versionen

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setzen sich aus den '''gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten''' zusammen.
setzen sich aus den '''gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten''' zusammen.


* '''Gerichtlichen Kosten hierzu zählen die'''  
* '''Gerichtliche Kosten hierzu zählen die'''  
- Gerichtsgebühren<br />
- Gerichtsgebühren<br />



Version vom 18. April 2021, 13:24 Uhr


Die Gesamtkosten eines Rechtsstreits bezeichnet man als Prozesskosten und setzen sich aus den gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zusammen.

  • Gerichtliche Kosten hierzu zählen die

- Gerichtsgebühren

diese stehen an wenn die Klageschrift einen Prozess einleitet. Verauslagt werden diese Kosten von der Klagepartei, Bevor das Gericht überhaupt tätig wird, ist vom Kläger ein Gerichtskostenvorschuss zu zahlen. Diese entfällt wenn vor dem Amtsgericht geklagt wird. Verliert die klagende Partei sind von dieser die Gerichtskosten zu zahlen.

  • Außergerichtliche Kosten,' hierzu zählen:

- eigene Anwaltsgebühren
- Gegenseite Anwaltsgebühren
- Reisekosten der Parteien
- vorgerichtliche Gutachten
- Zeugengelder
- Sachverständigengutachten
- Dolmetscherkosten
- Übersetzungskosten
- nicht abschließend

Die Gesamtprozesskosten sind vom Verlierer des Prozesses zu zahlen.


Siehe Prrozesskostenrechner
https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/apps/prozesskostenrechner
https://www.der-prozesskostenrechner.de
https://rvg-rechner.de
https://www.prozesskostenrechner.de



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Schlagwort: Prozesskosten rechnen -.-.-.-













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