Privatrechtsschutzversicherung, Mieterrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Rechtsbereiche der Mieterrechtsschutzversicherung'''  
'''Rechtsbereiche der Mieterrechtsschutzversicherung'''  


* Wohnungsrechtsschutz
- Wohnungsrechtsschutz <br />
* Schadensersatzrechtsschutz   
- Schadensersatzrechtsschutz <br />
* Strafrechtsschutz
  - Strafrechtsschutz <br />
* Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz
- Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz<br />
* Steuerrechtsschutz  
- Steuerrechtsschutz<br />




'''Versicherte Kosten der Mieterrechtsschutzversicherung'''  
'''Versicherte Kosten der Mieterrechtsschutzversicherung'''  


* Anwaltsgebühren   
- Anwaltsgebühren   
* Gerichtskosten   
- Gerichtskosten   
* Sachverständigenhonorare   
- Sachverständigenhonorare   
* Gutachterhonorare   
- Gutachterhonorare   
* Notarhonorare   
- Notarhonorare   
* Zeugengelder   
- Zeugengelder   
* Kosten der Gegenseite, falls diese vom Versicherten zu leisten sind  
- Kosten der Gegenseite, falls diese vom Versicherten zu leisten sind  





Version vom 3. Oktober 2020, 17:59 Uhr


Der Versicherungsschutz für die Mieterrechtsschutzversicherung wird als Zusatzeinschluss zu einer bestehenden Privatrechtsschutzversicherung oder als selbständiger Tarif angeboten. Die Prämien sind recht moderat.

Die Mieterrechtsschutzversicherung deckt die Kosten für rechtliche Streitigkeiten ab, die direkt mit dem Mietverhältnis in Verbindung gebracht werden können.

Die Mietrechtsschutzversicherung schützt den Mieter vor den finanziellen Risiken bei einem Rechtsstreit. Anwaltskosten, Gerichtskosten, Zeugengelder und eine Strafkaution summieren sich schnell auf beachtliche Beträge.


Leistungen der Mieterrechtsschutzversicherung

  • Streit mit dem Nachbarn im Mietshaus
  • Ärger mit dem Vermieter


Rechtsbereiche der Mieterrechtsschutzversicherung

- Wohnungsrechtsschutz
- Schadensersatzrechtsschutz

- Strafrechtsschutz 

- Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz
- Steuerrechtsschutz


Versicherte Kosten der Mieterrechtsschutzversicherung

- Anwaltsgebühren - Gerichtskosten - Sachverständigenhonorare - Gutachterhonorare - Notarhonorare - Zeugengelder - Kosten der Gegenseite, falls diese vom Versicherten zu leisten sind


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