Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 25: Zeile 25:
[[Privatrechtsschutzversicherung, Versichererwechsel ]]  <br />
[[Privatrechtsschutzversicherung, Versichererwechsel ]]  <br />


 
  [[Informationssystem Privatrechtsschutzversicherung| Alle Einträge zur '''Privatrechtsschutzversicherung''' anzeigen]]                                     [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]  
  < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' > <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Privatrechtsschutzversicherung| Alle Einträge zur '''Privatrechtsschutzversicherung''' anzeigen]] <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]  





Version vom 7. Juli 2021, 13:19 Uhr


  • Ordentliche Kündigung

Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.

⚠️ Das muß aber nicht so sein. schauen Sie in den Vertrags-, Tarifbedingungen nach !


  • Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens

Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden.

⚠️ Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu!. Ggf. dann doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.


  • Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos

Wird beispielsweise das Kfz stillgelegt, ist die Verkehrsrechtsschutzversicherung überflüssig.

⚠️ Teilen Sie dies dem Versicherer mit.


Siehe auch:
Privatrechtsschutzversicherung, Versichererwechsel

 Alle Einträge zur Privatrechtsschutzversicherung anzeigen                                      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















-.-.-.-













.-.-.-.