Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Ordentliche Kündigung<br />
 
Ihren Privatrechtsschutzvertrag können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres kündigen, sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.
Das muß aber nicht so sein. schauen Sie in Vertrags-, Tarifbedingungen nach !





Version vom 4. Oktober 2020, 11:20 Uhr

Ordentliche Kündigung

Ihren Privatrechtsschutzvertrag können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres kündigen, sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.

Das muß aber nicht so sein. schauen Sie in Vertrags-, Tarifbedingungen nach !



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