Privatrechtsschutzversicherung, Erbrechtsschutzversicherung

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Privatrechtsschutzversicherung enthält i.d.R. lediglich eine erste anwaltliche Beratung in Sachen Erbrecht.
Sollte ein Rechtsstreit zu befürchten sein, sollte das Erbrecht umfassend versichert werden. Erbrechtliche Auseinandersetzungen kommen teuer.

Durch die Anzahl wie auch Länge der Verhandlungen und der Instanzen entstehen beachtliche Kosten. Der Streitwert ist gleichermaßen von Bedeutung.

Streitigkeiten

- Erbschaft antreten,
- Erbschaft ablehnen,
- Pflichtanteil geltend machen,
- Testamentsanfechtung.

⚠️ Der Erblasser muß vor dem Vertragsabschluss noch am Leben sein.


< zurück Einträge vorwärts >   Alle Einträge zur Privatrechtsschutzversicherung anzeigen   zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















-.-.-.-