Privatrechtsschutzversicherung, Deckungsklage: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Feststellungsklage'''<br />
'''Feststellungsklage'''<br />


 
Sollte der Rechtsschutz seitens des Versicherers vor einer Gebührenfälligkeit des Anwalts abgelehnt werden, erheben Sie eine Feststellungsklage.<br />
 


'''Leistungsklage'''<br />
'''Leistungsklage'''<br />
Ist bereits eine Anwaltsgebühr fällig geworden, aber noch nicht bezahlt worden, erheben Sie eine Leistungsklage.<br />





Version vom 30. Oktober 2020, 14:07 Uhr

Feststellungsklage

Sollte der Rechtsschutz seitens des Versicherers vor einer Gebührenfälligkeit des Anwalts abgelehnt werden, erheben Sie eine Feststellungsklage.

Leistungsklage
Ist bereits eine Anwaltsgebühr fällig geworden, aber noch nicht bezahlt worden, erheben Sie eine Leistungsklage.



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