Privatrechtsschutzversicherung, Deckungsbeschränkungen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Diese Fälle sind vom Rechtsschutz ausgenommen.'''<br />
- die Ursache liegt  innerhalb der Wartezeit,<br />
- aus einer vorsätzlicher Handlung,<br />
- aus einer rechtswidriger Handlung,<br />
- Streitigkeiten zwischen Mitversicherten,<br />
- wenn mangelnde Erfolgsaussichten bestehen.<br />





Aktuelle Version vom 26. April 2021, 06:13 Uhr


Diese Fälle sind vom Rechtsschutz ausgenommen.

- die Ursache liegt innerhalb der Wartezeit,
- aus einer vorsätzlicher Handlung,
- aus einer rechtswidriger Handlung,
- Streitigkeiten zwischen Mitversicherten,
- wenn mangelnde Erfolgsaussichten bestehen.



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