Privatrechtsschutzversicherung, Deckungsablehnung durch Versicherer

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In den folgenden Fällen ist der Rechtsschutzversicherer berechtigt Leistungen abzulehnen:

- Erstbeitrag wurde nicht gezahlt
- Folgebeitrag wurde nicht gezahlt
- der Tatbestand erfüllt die Vorsätzlichkeit
- es liegt Mutwilligkeit vor oder es besteht keine Aussicht auf Erfolg


Lehnt der Rechtsschutzversicherer die Deckung ab, kann durch eine sog. Deckungsklage des Versicherungsnehmers ein Schiedsgutachterverfahren oder ein Stichentscheid herbeigeführt werden.


👁 Siehe auch:

Privatrechtsschutzversicherung, Deckungsklage  
Privatrechtsschutzversicherung, Schiedsgutachterverfahren
Privatrechtsschutzversicherung, Stichentscheid



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Schlagwort: Schiedsgutachten
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