Privatrechtsschutzversicherung, Berufsrechtsschutzversicherung

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Steuerliche Absetzbarkeit

Nur die Arbeitsrechtschutzversicherung sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar.

Die Arbeitsrechtsschutzversicherung tragen Sie in der Steuererklärung als Werbungskosten ein. Haben Sie eine Kombinationsrechtsschutzversicherung, müssen Sie den Anteil des Rechtsschutzes kennen. Den erfahren Sie auf Ihrer Rechnung oder durch Nachfragen bei Ihrer Versicherung.


Die Angabe der Arbeitsrechtsschutzversicherung in der Steuererklärung lohnt sich erst, wenn Ihre gesamten Werbungskosten 1.000 Euro übersteigen.



Schlagwort: Berufsrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutzversicherung


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