Privatrechtsschutzversicherung, Berufsrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Berufsrechtsschutzversicherung (oder auch Arbeitsrechtsschutzversicherung) kann der '''Angestellte, Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes''' abschließen.
Für einige Berufsgruppen (Beamte, Ärzte, und weitere) gibt es spezielle Rechtsschutzversicherungen.


Die Berufsrechtsschutzversicherung  wird i.d.R.  '''nur in Verbindung mit dem allgemeinen Privatrechtsschutz''' angeboten.


*'''Versicherungsschutz besteht bei Streitigkeiten um:'''<br />


- Abmahnungen,<br />
- Kündigungen, <br />
- Abfindungen,<br />
- ausbleibende Gehälter, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld,<br />
- Überstundenvergütungen,<br />
- Streit um das Arbeitszeugnis, Arbeitspapiere,<br />
- Jugendschutz, Mutterschutz.


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*'''Leistungen und Kostenübernahme erfolgt für:'''<br />


- eigene Anwaltskosten (nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz),<br />
- Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten,<br />
- Zeugengelder,<br />
- Gutachterkosten<br />
- Schlichtungsverfahren,skosten<br />
- Kosten der Gegenseite.<br />


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*'''Wartezeiten'''<br />


Die Wartezeit beträgt drei Monate, danach können Leistungen beansprucht werden.




'''Siehe auch:''' <br />
[[Privatrechtsschutzversicherung, Wartezeiten]]  <br />




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Aktuelle Version vom 18. April 2021, 10:02 Uhr


Die Berufsrechtsschutzversicherung (oder auch Arbeitsrechtsschutzversicherung) kann der Angestellte, Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes abschließen. Für einige Berufsgruppen (Beamte, Ärzte, und weitere) gibt es spezielle Rechtsschutzversicherungen.

Die Berufsrechtsschutzversicherung wird i.d.R. nur in Verbindung mit dem allgemeinen Privatrechtsschutz angeboten.

  • Versicherungsschutz besteht bei Streitigkeiten um:

- Abmahnungen,
- Kündigungen,
- Abfindungen,
- ausbleibende Gehälter, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld,
- Überstundenvergütungen,
- Streit um das Arbeitszeugnis, Arbeitspapiere,
- Jugendschutz, Mutterschutz.

  • Leistungen und Kostenübernahme erfolgt für:

- eigene Anwaltskosten (nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz),
- Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten,
- Zeugengelder,
- Gutachterkosten
- Schlichtungsverfahren,skosten
- Kosten der Gegenseite.

  • Wartezeiten

Die Wartezeit beträgt drei Monate, danach können Leistungen beansprucht werden.


Siehe auch:
Privatrechtsschutzversicherung, Wartezeiten


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