Privatrechtsschutzversicherung, Berufsrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Steuerliche Absetzbarkeit'''
'''Steuerliche Absetzbarkeit'''


'''Nur die Arbeitsrechtschutzversicherung''' ist steuerlich als Werbungskosten absetzbar. Besteht ein Kombinationsvertrag muß der Beitragsanteil herausgerechnet werden. fragen Sie ggf. bei dem Versicherer nach.<br />
'''Nur die Arbeitsrechtschutzversicherung''' ist steuerlich als Werbungskosten absetzbar. Besteht ein Kombinationsvertrag muß der Beitragsanteil herausgerechnet werden. Fragen Sie ggf. bei dem Versicherer nach.<br />





Version vom 3. November 2020, 09:30 Uhr

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Steuerliche Absetzbarkeit

Nur die Arbeitsrechtschutzversicherung ist steuerlich als Werbungskosten absetzbar. Besteht ein Kombinationsvertrag muß der Beitragsanteil herausgerechnet werden. Fragen Sie ggf. bei dem Versicherer nach.


Schlagwort: Berufsrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutzversicherung


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