Privatrechtsschutzversicherung, Berufsrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 5: Zeile 5:
'''Steuerliche Absetzbarkeit'''
'''Steuerliche Absetzbarkeit'''


'''Nur''' die Arbeitsrechtschutzversicherung sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar.
'''Nur''' die Arbeitsrechtschutzversicherung ist steuerlich als Werbungskosten absetzbar. Besteht ein Kombinationsvertrag muß der Beitragsanteil herausgerechnet werden. fragen Sie ggf. bei dem Versicherer nach.<br />
 
Die Arbeitsrechtsschutzversicherung tragen Sie in der Steuererklärung als Werbungskosten ein.
Haben Sie eine Kombinationsrechtsschutzversicherung, müssen Sie den Anteil des Rechtsschutzes kennen. Den erfahren Sie auf Ihrer Rechnung oder durch Nachfragen bei Ihrer Versicherung.
 
 
Die Angabe der Arbeitsrechtsschutzversicherung in der Steuererklärung lohnt sich erst, wenn Ihre gesamten Werbungskosten 1.000 Euro übersteigen.
 
 





Version vom 3. November 2020, 09:29 Uhr

XXX


Steuerliche Absetzbarkeit

Nur die Arbeitsrechtschutzversicherung ist steuerlich als Werbungskosten absetzbar. Besteht ein Kombinationsvertrag muß der Beitragsanteil herausgerechnet werden. fragen Sie ggf. bei dem Versicherer nach.


Schlagwort: Berufsrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutzversicherung


< zurück Einträge vorwärts >   Alle Einträge zur Privatrechtsschutzversicherung anzeigen   zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















-.-.-.-











.-.-.-.