Privatrechtsschutzversicherung, Baurechtsschutzversicherung

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Für den Bauherren ist die Baurechtsschutzversicherung / Bauherrenrechtsschutzversicherung mit eine der wichtigsten Policen. Beim Bau sind i.d.R. viele Firmen beteiligt. Differenzen, Meinungsverschiedenheiten zwischen Bauherren und Handwerksfirmen über die Güte und rechtzeitiger Ausführung der Arbeiten kommen regelmäßig vor.

Durch eine hohe Zahl der Bau-Beteiligten sind Abstimmungs-Fehler und Pfusch nicht zu vermeiden. Wird keine Einigung über Nachbesserung bzw. Schadenersatz erzielt, muß der Bauherr, um zu seinem Recht zu kommen, den Rechtsweg bestreiten.

In der Zeit, in der Kosten für Bau oder Umbau das Budget belasten, sind teure Streitigkeiten für das Projekt zu vermeiden oder eine bestehende Bauherrenrechtsschutzversicherung springt ein.


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  • Unterschied zwischen Bauherrenrechtsschutzversicherung und Bauherrenhaftpflichtversicherung
Die Rechtsschutzversicherung schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich durchzusetzen, geltend zu machen.
Die Haftpflichtversicherung hingegen schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.









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