Privatrechtsschutzversicherung, Arbeitsrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
Zeile 35: Zeile 35:




  [[Informationssystem Privatrechtsschutzversicherung| Alle Einträge zur '''Privatrechtsschutzversicherung''' anzeigen]]                                  [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]  
  [[Informationssystem Privatrechtsschutzversicherung|Alle Einträge zur '''Privatrechtsschutzversicherung''' anzeigen]]                                  [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü|zur '''Hauptseite''']]  





Aktuelle Version vom 14. Dezember 2021, 12:16 Uhr


Die Arbeitsrechtsschutzversicherung (oder auch Berufsrechtsschutzversicherung) kann der Angestellte, Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes abschließen. Für einige Berufsgruppen (Beamte, Ärzte, und weitere) gibt es spezielle Rechtsschutzversicherungen.

Die Arbeitsrechtsschutzversicherung wird i.d.R. nur in Verbindung mit dem allgemeinen Privatrechtsschutz angeboten.

  • Versicherungsschutz besteht bei Streitigkeiten um:

- Abmahnungen,
- Kündigungen,
- Abfindungen,
- ausbleibende Gehälter, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld,
- Überstundenvergütungen,
- Streit um das Arbeitszeugnis, Arbeitspapiere,
- Jugendschutz, Mutterschutz.

  • Leistungen und Kostenübernahme erfolgt für:

- eigene Anwaltskosten (nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz),
- Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten,
- Zeugengelder,
- Gutachterkosten
- Schlichtungsverfahren,skosten
- Kosten der Gegenseite.

  • Wartezeiten

Die Wartezeit beträgt drei Monate, danach können Leistungen beansprucht werden.


Siehe auch:
Privatrechtsschutzversicherung, Wartezeiten
Privatrechtsschutzversicherung


Alle Einträge zur Privatrechtsschutzversicherung anzeigen                                  zur Hauptseite 


Bim pim v02.png





















-.-.-.-