Privatrechtsschutzversicherung, Arbeitsrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Arbeitsrechtsschutzversicherung kann der '''Angestellte, Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes''' abschließen.
Die Arbeitsrechtsschutzversicherung (oder auch Berufsrechtsschutzversicherung) kann der '''Angestellte, Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes''' abschließen.
Für einige Berufsgruppen (Beamte, Ärzte, und weitere) gibt es spezielle Rechtsschutzversicherungen.
Für einige Berufsgruppen (Beamte, Ärzte, und weitere) gibt es spezielle Rechtsschutzversicherungen.


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'''Leistungen und Kostenübernahme für:'''<br />
'''Leistungen und Kostenübernahme für:'''<br />


- eigene Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz,<br />
- eigene Anwaltskosten (nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz),<br />
- Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten,<br />
- Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten,<br />
- Zeugengelder,<br />
- Zeugengelder,<br />
- Kosten für erforderliche Gutachten,<br />
- Gutachterkosten<br />
- Kosten für Schlichtungsverfahren,<br />
- Schlichtungsverfahren,skosten<br />
- Kosten der Gegenseite, falls erforderlich.<br />
- Kosten der Gegenseite.<br />


'''Wartezeiten'''<br />
'''Wartezeiten'''<br />


nach drei Monaten Wartezeit in Anspruch nehmen.
nach drei Monaten Wartezeit in Anspruch nehmen.

Version vom 18. Januar 2021, 13:54 Uhr


Die Arbeitsrechtsschutzversicherung (oder auch Berufsrechtsschutzversicherung) kann der Angestellte, Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes abschließen. Für einige Berufsgruppen (Beamte, Ärzte, und weitere) gibt es spezielle Rechtsschutzversicherungen.

Die Arbeitsrechtsschutzversicherung wird i.d.R. nur in Verbindung mit dem allgemeinen Privatrechtsschutz angeboten.

Versicherungsschutz besteht bei Streitigkeiten um:

- Abmahnungen,
- Kündigungen,
- Abfindungen,
- ausbleibende Gehälter, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld,
- Überstundenvegütungen,
- Streit um das Arbeitszeugnis, Arbeitspapiere,
- Jugendschutz, Mutterschutz.

Leistungen und Kostenübernahme für:

- eigene Anwaltskosten (nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz),
- Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten,
- Zeugengelder,
- Gutachterkosten
- Schlichtungsverfahren,skosten
- Kosten der Gegenseite.

Wartezeiten

nach drei Monaten Wartezeit in Anspruch nehmen.