Privatrechtsschutzversicherung, Anwaltswahl: Unterschied zwischen den Versionen

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Gemäß § 127 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist der Versicherte berechtigt seine Interessenvertretung, seinen Anwalt frei zu wählen.
Gemäß § 127 https://dejure.org/gesetze/VVG/127.html des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist der Versicherte berechtigt seine Interessenvertretung, seinen Anwalt frei zu wählen.





Version vom 5. Oktober 2020, 07:40 Uhr


Gemäß § 127 https://dejure.org/gesetze/VVG/127.html des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist der Versicherte berechtigt seine Interessenvertretung, seinen Anwalt frei zu wählen.



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