Privatrechtsschutzversicherung, Abgrenzung zur Privathaftpflichtversicherung

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Die Rechtsschutzversicherung schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich durchzusetzen, geltend zu machen.

Die Privathaftpflichtversicherung hingegen schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.


Siehe auch:
Privathaftpflichtversicherung


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D - 82211 Herrsching

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