Privatrechtsschutzversicherung, örtlicher Geltungsbereich

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Nach § 6 der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) bestimmt sich der Geltungsbereich der Rechtsschutzversicherung. Für den Rechtsfall besteht i.d.R. Versicherungsschutz in Europa, den Mittelmeeranliegerstaaten, den Kanarischen Inseln und Madeira. Die gerichtliche Zuständigkeit muß in diesen Ländern gegeben sein.


👁 Siehe auch: Privatrechtsschutzversicherung, Gerichtsstand


< zurück Einträge vorwärts >   Alle Einträge zur Privatrechtsschutzversicherung anzeigen   zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















-.-.-.-













.-.-.-.