Privatrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 6: Zeile 6:
ein Rechtsstreit dem Versicherten ermöglicht, ohne auf seine Rechtsansprüche verzichten zu müssen.<br />
ein Rechtsstreit dem Versicherten ermöglicht, ohne auf seine Rechtsansprüche verzichten zu müssen.<br />


Nach dem individuellem Bedarf des Versicherungsnehmers lässt sich der Schutz zusammenstellen. Die Privatrechtsschutzversicherung in Kombination mit dem Verkehrs- und Berufsrechtsschutz stellt die Standard-, Grundabsicherung dar.<br />
Nach dem individuellem Bedarf des Versicherungsnehmers lässt sich der Schutz zusammenstellen. '''Die Privatrechtsschutzversicherung in Kombination mit dem Verkehrs- und Berufsrechtsschutz stellt die Standard-, Grundabsicherung dar.<br />'''
<br />
<br />



Version vom 19. Januar 2021, 08:51 Uhr


Aufgrund eines Streits im Privatleben, der zu einem Gerichtsverfahren führt, ist es sinnvoll, eine Privatrechtsschutzversicherung abgeschlossen zu haben.

Durch die Rechtsschutzversicherungen wird der Versicherungsnehmer von Verfahrenskosten entlastet. Häufig wird erst durch eine Rechtsschutzpolice, wegen der hohen Streitkosten, ein Rechtsstreit dem Versicherten ermöglicht, ohne auf seine Rechtsansprüche verzichten zu müssen.

Nach dem individuellem Bedarf des Versicherungsnehmers lässt sich der Schutz zusammenstellen. Die Privatrechtsschutzversicherung in Kombination mit dem Verkehrs- und Berufsrechtsschutz stellt die Standard-, Grundabsicherung dar.

  • Privatrechtsschutzversicherung versicherbare Rechtsbereiche

- Privatrechtsschutzversicherung
- Verkehrsrechtschutzversicherung
- Berufsrechtsschutzversicherung / Arbeitsrechtschutzversicherung
- Mieterrechtsschutzversicherung
- Vermieterrechtsschutzversicherung
- Strafrechtsschutzversicherung
- Spezial-Strafrechtsschutzversicherung
- Eherechtsschutzversicherung
- Unterhaltsrechtsschutzversicherung
- Patentrechtsschutzversicherung



< zurück Einträge vorwärts >   Alle 47 Einträge zur Privatrechtsschutzversicherung anzeigen   zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















-.-.-.-