Privathaftpflichtversicherung, versicherte Personen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 15: Zeile 15:




👁  '''Siehe auch:''' <br />
'''Siehe auch:''' <br />
[[Privathaftpflichtversicherung, Kinder]]<br />
[[Privathaftpflichtversicherung, Kinder]]<br />
[[Privathaftpflichtversicherung, deliktsunfähige Kinder]]<br / >
[[Privathaftpflichtversicherung, deliktsunfähige Kinder]]<br / >

Version vom 4. Mai 2021, 14:37 Uhr

In der Familienhaftpflichtversicherung sind alle in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen versichert, das sind:

- Ehegatten,
- Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetzes,
- Eltern,
- Kinder,
- Großeltern, - Enkel,
- Geschwister,
- Pflegeeltern,
- Pflegekinder.

Ansprüche innerhalb der Versichertengemeinschaft, untereinander, sind i.d.R. ausgeschlossen.


Siehe auch:
Privathaftpflichtversicherung, Kinder
Privathaftpflichtversicherung, deliktsunfähige Kinder



< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Privathaftpflichtversicherung anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png











.-.-.-.