Privathaftpflichtversicherung, versicherte Personen: Unterschied zwischen den Versionen

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Ansprüche innerhalb der Versichertengemeinschaft, untereinander,  sind i.d.R. Ausgeschlossen.
Ansprüche innerhalb der Versichertengemeinschaft, untereinander,  sind i.d.R. Ausgeschlossen.
 
Siehe auch: [[Privathaftpflichtversicherung, Kinder]]
Siehe auch: [[Privathaftpflichtversicherung, deliktunfähige Kinder]]
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Version vom 20. November 2016, 10:46 Uhr

Privathaftpflichtversicherung, versicherte Personen

In der Familienhaftpflichtversicherung sind alle in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen versichert.

Das sind:

  • Ehegatten,
  • Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetzes,
  • Eltern,
  • Kinder,
  • Großeltern,
  • Enkel,
  • Geschwister,
  • Pflegeeltern,
  • Pflegekinder.

Ansprüche innerhalb der Versichertengemeinschaft, untereinander, sind i.d.R. Ausgeschlossen. Siehe auch: Privathaftpflichtversicherung, Kinder Siehe auch: Privathaftpflichtversicherung, deliktunfähige Kinder Siehe auch: Singlehaftpflichtversicherung auch mit Kind

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