Privathaftpflichtversicherung, versicherte Personen: Unterschied zwischen den Versionen

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- Pflegekinder.<br />
- Pflegekinder.<br />


Ansprüche innerhalb der Versichertengemeinschaft, untereinander,  sind i.d.R. Ausgeschlossen.<br />
Ansprüche innerhalb der Versichertengemeinschaft, untereinander,  sind i.d.R. ausgeschlossen.<br />





Version vom 23. Dezember 2017, 15:51 Uhr

In der Familienhaftpflichtversicherung sind alle in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen versichert.

Das sind:

- Ehegatten,
- Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetzes,
- Eltern,
- Kinder,
- Großeltern, - Enkel,
- Geschwister,
- Pflegeeltern,
- Pflegekinder.

Ansprüche innerhalb der Versichertengemeinschaft, untereinander, sind i.d.R. ausgeschlossen.


Siehe auch: Privathaftpflichtversicherung, Kinder
Siehe auch: Privathaftpflichtversicherung, deliktsunfähige Kinder
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