Privathaftpflichtversicherung, Mietsachschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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Privathaftpflichtversicherung, Mietsachschaden<br />


Von der Haftung nach '''ausgeschlossen''' sind Schadenersatzansprüche die sich auf
Von der Haftung nach '''ausgeschlossen''' sind Schadenersatzansprüche die sich auf


* gemietete,<br />
- gemietete,<br />
* geleaste,<br />
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* gepachtete,<br />
- gepachtete,<br />
* und geliehene<br />
- und geliehene Sachen beziehen. '''Hiermit ist also auch die Mietwohnung betroffen.''' <br />


Sachen beziehen. '''Hiermit ist also auch die Mietwohnung betroffen.'''
  Die Deckungserweiterung "Mitsachschaden" ermöglicht aber den Einschluss dieser Schadenersatzansprüche. Zu klären ist, ob diese Deckung auch für den Urlaub bei einem Hotel- und dem Ferienhausaufenthalt gilt.  
  Die Deckungserweiterung "Mitsachschaden" ermöglicht aber den Einschluss dieser Schadenersatzansprüche. Zu klären ist, ob diese Deckung auch für den Urlaub bei einem Hotel- und dem Ferienhausaufenthalt gilt.  


'''Generell ausgeschlossen''' sind Schadenersatzforderungen wegen
'''Generell ausgeschlossen''' sind Schadenersatzforderungen wegen


* Abnutzung,
- Abnutzung,<br />
* Verschleiß,
- Verschleiß,<br />
* Einer übermäßiger Beanspruchung,
- einer übermäßiger Beanspruchung,<br />
* wegen Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen,  
- wegen Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen, <br />
* Wegen Schäden an Elektro- und Gasanlagen,
- wegen Schäden an Elektro- und Gasanlagen,<br />
* wegen Schimmelbefall<br />
- wegen Schimmelbefall<br />
* und Glasschäden.<br />
- und Glasschäden.<br />




Schlagwort: Mietsachschaden, Mietsachschäden, Deckungserweiterung Privathaftpflichtversicherung<br />
Schlagwort: Mietsachschaden, Mietsachschäden, Deckungserweiterung Privathaftpflichtversicherung<br />
[[Category:Privathaftpflichtversicherung]][[Category:PIM]]
[[Category:Privathaftpflichtversicherung]][[Category:PIM]]

Version vom 12. Juni 2017, 10:44 Uhr

Von der Haftung nach ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche die sich auf

- gemietete,
- geleaste,
- gepachtete,
- und geliehene Sachen beziehen. Hiermit ist also auch die Mietwohnung betroffen.

Die Deckungserweiterung "Mitsachschaden" ermöglicht aber den Einschluss dieser Schadenersatzansprüche. Zu klären ist, ob diese Deckung auch für den Urlaub bei einem Hotel- und dem Ferienhausaufenthalt gilt. 

Generell ausgeschlossen sind Schadenersatzforderungen wegen

- Abnutzung,
- Verschleiß,
- einer übermäßiger Beanspruchung,
- wegen Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen,
- wegen Schäden an Elektro- und Gasanlagen,
- wegen Schimmelbefall
- und Glasschäden.


Schlagwort: Mietsachschaden, Mietsachschäden, Deckungserweiterung Privathaftpflichtversicherung