Privathaftpflichtversicherung, Kinder u. getrennt lebende Eltern: Unterschied zwischen den Versionen

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Jeder der getrennt lebenden Eltern sollte eine Privathaftpflichtversicherung haben. Neu zusammenlebende Paare brauchen nur eine für die gesamte Patchworkfamilie", erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Die Kinder sind dann immer dort über die Privathaftpflichtversicherung versichert, unter welcher Aufsicht der Schaden entstanden ist.
Jeder Elternteil sollte eine Privathaftpflichtversicherung haben. Die Kinder sind bei dem Elternteil versichert, der zum Schadenzeitpunkt die Aufsichtspflicht hatte. Für Patchworkfamilien reicht eine Haftpflichtversicherung aus.
 
 





Version vom 27. September 2020, 08:41 Uhr


Jeder Elternteil sollte eine Privathaftpflichtversicherung haben. Die Kinder sind bei dem Elternteil versichert, der zum Schadenzeitpunkt die Aufsichtspflicht hatte. Für Patchworkfamilien reicht eine Haftpflichtversicherung aus.


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