Privathaftpflichtversicherung, Kinder

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Eine spezielle Haftpflichtversicherung für Kinder gibt es nicht. Unverheiratete Kinder sind in der Familienpolice mitversichert. Dies Mitversicherung gilt i.d.R. Bis zum Ende des Studiums oder der ersten Ausbildung. Danach ist ein eigenständiger Vertrag notwendig.

⚠️ Kinder unter 7 Jahren sind schuldunfähig. D.h. Die Eltern sind nicht haftbar zu machen. Nutzen Sie auf aber jeden Fall die Deckungserweiterung "Mitversicherung deliktunfähiger Kinder". So sind Sie auf der sicheren Seite wenn ein Schaden bei Freunden oder Nachbarn entsteht. Die Versicherung leistet dann Schadenersatz.


Siehe auch
Privathaftpflichtversicherung, versicherte Personen
Privathaftpflichtversicherung, deliktsunfähige Kinder
Privathaftpflichtversicherung, Kinder u. getrennt lebende Eltern
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Anschrift ab 01-07-2021
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching

(vormals 82205 Gilching)

Kontakt
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn









Schlagwort: Kinderhaftpflicht, Kinderhaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung für Kinder

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