Privathaftpflichtversicherung, Entschädigungswert: Unterschied zwischen den Versionen

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Privathaftpflichtversicherung, Entschädigungswert<br /><br />
 
'''Die Haftpflichtversicherung ersetzt i.d.R. den  Zeitwert''' und nicht den Neuwert. Zur Berechnung des Zeitwertes wird der Neuwert (Kaufbelege immer aufbewahren) herangezogen. Die mittlere Nutzungsdauer wird zugrunde gelegt und dann die Zeitwertentschädigungshöhe ermittelt. Auf dem Gebrauchtmarkt kann dann für den Ersatz gesorgt werden. Für technische Geräte wird i.d.R. schon nach wenigen Jahren 50% vom Neuwert abgezogen. Einige Versicherer erstatten den vollen Betrag wenn der Gegenstand nicht älter als sechs Monate ist.
 
Bei Gegenständen, wie Antiquitäten, Kunstobjekte und Sammelstücke, wird nicht der Zeitwert, sondern der Wiederbeschaffungswert erstattet.
 
👁  Siehe auch:[[ Neuwert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert, gemeiner Wert, ideeller Wert]]
 
Schlagwort: Haftpflicht Entschädigungswert, Entschädigungsart, Zeitwert
 
 
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Bei Sachschäden zahlt die Haftpflichtversicherung in den meisten Fällen lediglich den Zeitwert und nicht den Neuwert. Verständlich, denn anderweitig würden die Versicherungen zunehmend zum Versicherungsbetrug anregen.


Durch die Erstattung des Zeitwertes bekommt der Geschädigte die Möglichkeit, auf dem Gebrauchtmarkt für gleichwertigen Ersatz zu sorgen. Grundsätzlich darf der Betroffene nicht schlechter gestellt sein als vor dem Schadensereignis.


Der Ausgangspunkt der Schadensregulierung durch die Haftpflichtversicherung ist immer der Neuwert der zugrunde gelegten Sache. Dieser kann beispielsweise mit dem ursprünglichen Kaufbeleg nachgewiesen werden.


Um vom Neuwert ausgehend den Zeitwert zu berechnen, müsste die Haftpflichtversicherung den natürlichen Verschleiß durch den Gebrauch und eventuelle Schäden berücksichtigen. Da dies in der Praxis für jeden Einzelfall fast unmöglich ist, nutzen die Versicherungen die sogenannte mittlere Nutzungsdauer zur Berechnung des Zeitwerts.


Ein einfaches Beispiel: Ein Fernseher, der 2008 gekauft wurde, geht im Jahr 2011 zu Bruch. Der Neupreis wird durch die Versicherung nun um eine pauschale, dreijährige Nutzung gemindert.




Zum Ärgernis der Betroffenen liegt der Zeitwert, der erstattet wird, meistens unter dem tatsächlichen Wiederbeschaffungswert. Insbesondere technische Geräte haben nach einigen wenigen Jahren in der Regel schon mehr als die Hälfte ihres Neupreises eingebüßt.


XXX  Neuwert eines Gegenstands, wenn dieser nicht älter als 6 Monate ist. Verpflichtet ist die Versicherung dazu allerdings in der Regel nicht.




Schlagwort: Haftpflicht Entschädigungswert, Entschädigungsart, Zeitwert


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[[Category:Privathaftpflichtversicherung]][[Category:PIM]]
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Version vom 23. Dezember 2017, 15:25 Uhr

Die Haftpflichtversicherung ersetzt i.d.R. den Zeitwert und nicht den Neuwert. Zur Berechnung des Zeitwertes wird der Neuwert (Kaufbelege immer aufbewahren) herangezogen. Die mittlere Nutzungsdauer wird zugrunde gelegt und dann die Zeitwertentschädigungshöhe ermittelt. Auf dem Gebrauchtmarkt kann dann für den Ersatz gesorgt werden. Für technische Geräte wird i.d.R. schon nach wenigen Jahren 50% vom Neuwert abgezogen. Einige Versicherer erstatten den vollen Betrag wenn der Gegenstand nicht älter als sechs Monate ist.

Bei Gegenständen, wie Antiquitäten, Kunstobjekte und Sammelstücke, wird nicht der Zeitwert, sondern der Wiederbeschaffungswert erstattet.

👁 Siehe auch:Neuwert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert, gemeiner Wert, ideeller Wert

Schlagwort: Haftpflicht Entschädigungswert, Entschädigungsart, Zeitwert


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