Privathaftpflichtversicherung, Amtshaftpflichtversicherung / Diensthaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Tarifbeschäftigte und Beamte sind, – im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern – über ihren Dienstherrn/Arbeitgeber gegen das Risiko im beruflichen Bereich nicht  abgesichert.
 
 
 
Die Amts-, Diensthaftpflicht kann als Zusatzdeckung in die Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen werden.
Die Amts-, Diensthaftpflicht kann als Zusatzdeckung in die Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen werden.

Version vom 23. Oktober 2020, 11:56 Uhr

Tarifbeschäftigte und Beamte sind, – im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern – über ihren Dienstherrn/Arbeitgeber gegen das Risiko im beruflichen Bereich nicht abgesichert.


Die Amts-, Diensthaftpflicht kann als Zusatzdeckung in die Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen werden.