Privathaftpflichtversicherung, Abgrenzung zur Rechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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<big>'''Abgrenzung Privathaftpflichtversicherung zur Rechtsschutzversicherung'''</big>
<big>'''Abgrenzung Privathaftpflichtversicherung zur Rechtsschutzversicherung'''</big>


Die '''Privathaftpflichtversicherung''' schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.<br />
Die '''Privathaftpflichtversicherung''' schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.<br />

Aktuelle Version vom 5. September 2023, 13:48 Uhr

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Abgrenzung Privathaftpflichtversicherung zur Rechtsschutzversicherung


Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.

Die Rechtsschutzversicherung schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich durchzusetzen, geltend zu machen.


Siehe auch
Privatrechtsschutzversicherung


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