Private Arbeitslosenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die private Arbeitslosenversicherung kann nur von  sozialversicherungspflichtigen Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, abgeschlossen werden. Für Selbständige gibt es eine solche Versicherung nicht.<br />
Die private Arbeitslosenversicherung sichert die Nettolücke beim Bezug vom gesetzlichen Arbeitslosigkeit ab. Die Absicherungshöhe kann je nach Nettolücke mit einem monatlichen Betrag zwischen 100 Euro bis 1.000 Euro gewählt werden. Maximal in Höhe der Nettolücke.
Die vereinbarte Versicherungsleistung wird zusätzlich zum ALG I nach drei Monaten, also ab dem vierten Monat der Arbeitslosigkeit an den Versicherungsnehmer bezahlt. Während dem Bezug der Versicherungsleistung sind keine weiteren Versicherungsbeiträge zu entrichten.
'''Voraussetzungen zum Abschluss der privaten Arbeitslosenversicherung'''
* Arbeitnehmer in einem ungekündigten abhängigen Beschäftigungsverhältnis; kein Ausbildungsverhältnis oder Probearbeitsverhältnis; kein direktes Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer
* Arbeitnehmer zwischen 18 und 67 Jahre (max. Eintrittsalter 60 Jahre)
* befristetes oder unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden
* monatliches Nettoeinkommen von mindestens 1.000 €
* Hauptwohnsitz des Arbeitnehmers in Deutschland
'''Ausschlüsse vom Versicherungsschutz'''
* innerhalb der ersten 3 Monate nach Versicherungsbeginn geht die Kündigungserklärung des Arbeitgebers dem Versicherungsnehmer zu. Die Beiträge zur privaten Arbeitslosenversicherung werden jedoch zurückerstattet und der Versicherungsvertrag kann aufgelöst werden.
* Bei Abschluss oder Änderung des Versicherungsvertrages besteht Kenntnis von der bevorstehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses
'''Leistungsvoraussetzungen für die private Arbeitslosenversicherung'''
* Betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber
* keine Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer
* keine Kündigung aufgrund selbstverschuldeter verhaltens- oder personenbedingter Gründe
'''Versicherungsbeginn, Versicherungslaufzeit, Wartezeit, Karenzzeit, Versicherungsende, Leistungsdauer'''
'''Versicherungsbeginn'''
Der Versicherungsschutz der privaten Arbeitslosenversicherung beginnt 3 Monate nach dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn. Vorausgesetzt, der Beitrag wurde rechtzeitig gezahlt.


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Die private Arbeitslosenversicherung kann nur von  sozialversicherungspflichtigen Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, abgeschlossen werden. Für Selbständige gibt es eine solche Versicherung nicht.<br />
'''Versicherungslaufzeit'''
 
Die Laufzeit des Versicherungsvertrages beträgt 1 Jahr oder 3 Jahre, je nach Vereinbarung. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf schriftlich durch eine der Vertragsparteien gekündigt wurde.
 
 
'''Wartezeit'''
 
Nach Abschluss des Versicherungsvertrages besteht eine Wartezeit von 3 Monaten. Somit beginnt der Versicherungsschutz der privaten Arbeitslosenversicherung drei Monate nach dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn.
 
 
'''Karenzzeit'''
 
Wird der Arbeitnehmer aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung arbeitslos und erhält Leistungen nach ALG I, so erfolgt die Zahlung der vereinbarten Versicherungsleistung ab dem 4. Monat der Arbeitslosigkeit (3 Monate Karenzzeit). Die Leistung wird so lange gezahlt, wie das gesetzliche Arbeitslosengeld I bezogen wird.
 
 
'''Versicherungsende'''


* Die private Arbeitslosenversicherung endet:
* mit Vollendung des 67. Lebensjahres
* bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wegen Ruhestand oder Vorruhestand
* bei voller Erwerbsunfähigkeit des Versicherungsnehmers
* bei Tod des Versicherungsnehmers




'''Leistungen der privaten Arbeitslosenversicherung'''<br />
'''Leistungsdauer'''


Die Auszahlung der Versicherungsleistung ist an den Anspruch auf ALG I gekoppelt und wird nur während der Bezugsdauer des ALG I für maximal 21 Monate bezahlt.


'''Beiträge der privaten Arbeitslosenversicherung'''<br />


Beitragshöhe zur privaten Arbeitslosenversicherung


'''Wartezeiten'''<br />
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! Monatliche Leistung !! Monatsbeitrag brutto !! Vierteljahresbeitrag brutto !! Halbjahresbeitrag brutto !! Jahresbeitrag brutto
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Version vom 23. November 2018, 12:18 Uhr

Die private Arbeitslosenversicherung kann nur von sozialversicherungspflichtigen Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, abgeschlossen werden. Für Selbständige gibt es eine solche Versicherung nicht.

Die private Arbeitslosenversicherung sichert die Nettolücke beim Bezug vom gesetzlichen Arbeitslosigkeit ab. Die Absicherungshöhe kann je nach Nettolücke mit einem monatlichen Betrag zwischen 100 Euro bis 1.000 Euro gewählt werden. Maximal in Höhe der Nettolücke.

Die vereinbarte Versicherungsleistung wird zusätzlich zum ALG I nach drei Monaten, also ab dem vierten Monat der Arbeitslosigkeit an den Versicherungsnehmer bezahlt. Während dem Bezug der Versicherungsleistung sind keine weiteren Versicherungsbeiträge zu entrichten.


Voraussetzungen zum Abschluss der privaten Arbeitslosenversicherung

  • Arbeitnehmer in einem ungekündigten abhängigen Beschäftigungsverhältnis; kein Ausbildungsverhältnis oder Probearbeitsverhältnis; kein direktes Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Arbeitnehmer zwischen 18 und 67 Jahre (max. Eintrittsalter 60 Jahre)
  • befristetes oder unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden
  • monatliches Nettoeinkommen von mindestens 1.000 €
  • Hauptwohnsitz des Arbeitnehmers in Deutschland


Ausschlüsse vom Versicherungsschutz

  • innerhalb der ersten 3 Monate nach Versicherungsbeginn geht die Kündigungserklärung des Arbeitgebers dem Versicherungsnehmer zu. Die Beiträge zur privaten Arbeitslosenversicherung werden jedoch zurückerstattet und der Versicherungsvertrag kann aufgelöst werden.
  • Bei Abschluss oder Änderung des Versicherungsvertrages besteht Kenntnis von der bevorstehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses


Leistungsvoraussetzungen für die private Arbeitslosenversicherung

  • Betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber
  • keine Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer
  • keine Kündigung aufgrund selbstverschuldeter verhaltens- oder personenbedingter Gründe


Versicherungsbeginn, Versicherungslaufzeit, Wartezeit, Karenzzeit, Versicherungsende, Leistungsdauer

Versicherungsbeginn

Der Versicherungsschutz der privaten Arbeitslosenversicherung beginnt 3 Monate nach dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn. Vorausgesetzt, der Beitrag wurde rechtzeitig gezahlt.


Versicherungslaufzeit

Die Laufzeit des Versicherungsvertrages beträgt 1 Jahr oder 3 Jahre, je nach Vereinbarung. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf schriftlich durch eine der Vertragsparteien gekündigt wurde.


Wartezeit

Nach Abschluss des Versicherungsvertrages besteht eine Wartezeit von 3 Monaten. Somit beginnt der Versicherungsschutz der privaten Arbeitslosenversicherung drei Monate nach dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn.


Karenzzeit

Wird der Arbeitnehmer aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung arbeitslos und erhält Leistungen nach ALG I, so erfolgt die Zahlung der vereinbarten Versicherungsleistung ab dem 4. Monat der Arbeitslosigkeit (3 Monate Karenzzeit). Die Leistung wird so lange gezahlt, wie das gesetzliche Arbeitslosengeld I bezogen wird.


Versicherungsende

  • Die private Arbeitslosenversicherung endet:
  • mit Vollendung des 67. Lebensjahres
  • bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wegen Ruhestand oder Vorruhestand
  • bei voller Erwerbsunfähigkeit des Versicherungsnehmers
  • bei Tod des Versicherungsnehmers


Leistungsdauer

Die Auszahlung der Versicherungsleistung ist an den Anspruch auf ALG I gekoppelt und wird nur während der Bezugsdauer des ALG I für maximal 21 Monate bezahlt.


Beitragshöhe zur privaten Arbeitslosenversicherung

Monatliche Leistung Monatsbeitrag brutto Vierteljahresbeitrag brutto Halbjahresbeitrag brutto Jahresbeitrag brutto
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👁 Siehe auch: Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
👁 Siehe auch: Arbeitkraftabsicherung


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