Pflichtversicherung

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Bei der Pflichtversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben ist.
Hierbei wird in gesetzliche/staatliche und privatrechtliche Versicherungssysteme unterschieden.

Als Beispiel für die private Pflichtversicherung, steht die Kfz-Haftpflichtversicherung und für die (gesetzliche/staatliche) die Sozialversicherung mit der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und der Arbeitnehmer-Unfallversicherung.


Pflichtversicherungen, gesetzliche/staatliche

  • Krankenversicherung (GKV)
nach § 5 SGB V besteht Krankenversicherungspflicht für
Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 400 Euro und unter der Versicherungspflichtgrenze ,
Studenten, Auszubildende, Praktikanten, mit unentgeltlicher beruflichen Tätigkeit gem. Studienordnung,
Rentner mit entsprechenden Vorversicherungszeiten,
Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Unterhaltsgeld nach SGB III,
Unternehmer in Land- und Forstwirtschaft sowie deren Familienangehörigen,
Künstler und Publizisten,
Personen ohne Krankenversicherung, die bei der gesetzlichen Kasse versichert waren oder dieser zuzuordnen sind.


  • Rentenversicherung (DRV)
Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Auf Ihre künftige Rente wirkt sich - in Abhängigkeit von Ihrer Verdienst- und Beitragshöhe - jeder eingezahlte Euro aus. Aber auch Personen, die Kinder erziehen, Auszubildende, Selbstständige und noch einige weitere, können pflichtversichert sein. Auch Selbständige, die ähnlich wie Arbeitnehmer überwiegend für einen Auftraggeber tätig sind, sind von der Pflichtversicherung betroffen. Der Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung ist für Selbständige und freiberuflich Tätige auf Antrag möglich. Wird eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen oder die Selbständigkeit beendet ist die Rückkehr in die freiwillige Rentenversicherung möglich.
Ausgenommen von der Pflichtversicherung sind:
Beamte, Richter und Berufssoldaten,
Handwerker, die rentenversichert sind,
Landwirte nach § 1 Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte,
Altersrentner, die von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Vollrente erhalten,
Wehr- oder Zivildienstleistende, die rentenversichert sind,
Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und bisher nicht rentenversichert waren.


  • Arbeitslosenversicherung (ALV)
Zum versicherungspflichtigen Personenkreis zählen:
Arbeitnehmer
Beschäftigte die sich in der Berufsausbildung befinden,
Auszubildende, die im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrags nach dem Berufsbildungsgesetz in einer
außerbetrieblichen Einrichtungen ausgebildet werden,
Teilnehmer/rinnen dualer Studiengänge,
Heimarbeiter,
Seeleute,
Wehrdienstleistende.
nicht abschließend


  • Pflegeversicherung (PlFV)
Jeder der einer Beschäftigung nachgeht benötigt die gesetzliche Pflegeversicherung. Jede gesetzliche Krankenkasse hat eine Pflegekasse eingerichtet. Denn Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen.


  • . Unfallversicherung (GUV)
Die gesetzliche Unfallversicherung ist Sache des Arbeitgebers. Der Betrieb muß bei einer Berufsgenossenschaft oder einem Unfallversicherungsträger angemeldet werden. Alle in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis sind über den Arbeitgeber versichert. Dieser zahlt auch die Beiträge.


Versichert sind insbesondere Arbeitnehmer und Auszubildende. Darüber hinaus sind unter anderem folgende Personengruppen in die Versicherung einbezogen:
Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind, wie  Mitarbeiter in Hilfsorganisationen, Lebensretter, Blutspender,
Zeugen, Schöffen,
Kinder, die in Kindertageseinrichtungen oder durch geeignete Tagespflegepersonen betreut werden, Schüler und
Studierende in Schulen und Hochschulen sowie Personen in der beruflichen Aus- und Fortbildun,g
Personen, die selbständig, als mitarbeitende Familienangehörige oder als abhängig Beschäftigte in der Landwirtschaft
arbeiten,
häusliche Pflegepersonen,
Arbeitslose, wenn sie auf Aufforderung der Arbeitsagentur die Agentur oder eine andere Stelle aufsuchen,
bestimmte ehrenamtlich tätige Personen (z.B. ehrenamtliche Mitarbeiter der Freiwilligen Feuerwehr),
Personen in der Rehabilitation (z.B. Krankenhausaufenthalt).
nicht abschließend
Quelle BMAS, Stand 1.2.2021


  • Bauhelferversicherung - Unfallversicherung
Die Bauhelferversicherung deckt das Unfallrisiko von Freunden wie auch Verwandten (keine gewerbliche Tätigkeit) die bei der Hilfe auf der Baustelle einen Unfall erleiden. Berufsgenossenschaften sind die Versicherungsträger.

⚠️ Der Bauherr ist verpflichtet seine Bauhelfer bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden.

Vereinsversicherung tipp ohne.png Ergänzend, da die gesetzliche Bauhelferversicherung nur geringen Schutz bietet und das Risiko auf Baustellen sehr hoch ist, ist der Abschluss einer privaten Bauhelferversicherung, mit moderaten Beiträgen, ratsam. Hier geht es direkt zur privaten Bauhelferversicherung

https://www.versicherungsvergleich.de/bauhelferversicherung


Pflichtversicherungen, privatrechtliche

  • Private Krankenversicherung
Jeder in Deutschland ist dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung zu haben. Je nach persönlichen Voraussetzungen, kommt hier die gesetzliche wie auch die private Krankenversicherung in Betracht::
Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung,
Freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung,
oder als Mitglied in der privaten Krankenversicherung.


  • Private Pflegeversicherung
Wie auch bei der privaten Krankenversicherung: Jeder in Deutschland ist dazu verpflichtet, eine Pflegeversicherung zu haben. Je nach persönlichen Voraussetzungen, kommt hier die gesetzliche wie auch die private Pflegeversicherung in Betracht::
Pflichtversichert in der gesetzlichen Pflegeversicherung,
Freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Pflegeversicherung
oder als Mitglied in der privaten Pflegeversicherung.


  • KFZ / Motorrad - Haftpflichtversicherung
Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. In den EU-Staaten ist das KFZ-Haftpflichtversicherungsrecht weitgehend einheitlich, jedoch sind die Höchstentschädigungssummen sehr unterschiedlich. Zum Ersatz des Schadens ist im Regelfall der Fahrer verpflichtet. Abweichend vom allgemeinen Grundsatz, dass nur bei eigenem Verschulden die Schadensersatzpflicht greift, gilt in der KFZ-Haftpflichtversicherung dieser Grundsatz nicht. Auch ohne eigenes Verschulden haftet nicht nur der Fahrer sondern auch der Halter des Fahrzeuges. Gleiches gilt auch für Motorräder.


  • Hundehalterhaftpflichtversicherung
Die Hundehalterhaftpflichtversicherung, als Pflichtversicherung, ist ⚠️ von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
Bundesland Bestimmungen
Baden-Württemberg keine Pflicht für alle Hunderassen
Bayern keine Pflicht für alle Hunderassen
Berlin keine Pflicht für alle Hunderassen
Brandenburg American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire, Bullterrier und Kreuzungen, sowie weitere 14 Hunderassen
Bremen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen
Hamburg Pflicht für alle Hunderassen
Hessen Pitbull Terrier, American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Rottweiler, Kaukasischer Owtscharka
Mecklenburg-Vorpommern Pflicht für alle Hunderassen
Niedersachsen Pflicht für alle Hunderassen
Nordrhein-Westfalen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen sowie Große Hunde
Rheinland-Pfalz American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Tettier und Kreuzungen
Saarland American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Bullterrier
Sachsen-Anhalt Pflicht für alle Hunderassen
Schleswig-Holstein Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen
Thüringen Pflicht für alle Hunderassen


  • Sportschützen / Waffen - Haftpflichtversicherung
Bei Beantragung eines Waffenscheins muß der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden.


  • Armbrust / Bogenschießen - Haftpflichtversicherung
Nach dem deutschen Waffengesetztes sind Armbrüste den Schusswaffen gleichgestellt. Hier besteht Versicherungspflicht.
Der Bogen gilt als Sportausrüstung und fällt nicht unter das Waffengesetz, es besteht keine Versicherungspflicht.


  • Jagdhaftpflichtversicherung
Es handelt sich hierbei um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Nur bei Nachweis ist die Beantragung eines Jagdscheins möglich. Kommen Personen durch die Schusswaffe zu Schaden, sind die Ansprüche der Geschädigten versichert.


  • Berufshaftpflichtversicherung / Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Es besteht keine generelle Versicherungspflicht. Die Berufshaftpflichtversicherung ist für bestimmte Berufsgruppen (überwiegend beratende Berufe, Kammerberufe ) wie für Rechtsanwälte, Notare, Mediziner, Architekten, Ingenieure, Treuhänder, Dolmetscher, Steuerberater, Piloten, Hausverwalter, Hausverwaltungen, Immobilienverwalter und viele weitere Freiberufler aber verpflichtend. Zur Berufsausübung ist der Abschluss einer solchen Versicherung nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung tritt nur für Vermögensschäden ein. ⚠️ Sach- und Personenschäden sind nicht Gegenstand des Schutzes. Siehe hierzu: Betriebshaftpflichtversicherung.
Vereinsversicherung tipp ohne.png Berufshaftpflichtversicherung zum online Vergleich

https://www.berufshaftpflichtversicherung.de

  • Betriebshaftpflichtversicherung
Es besteht keine generelle Versicherungspflicht. Für bestimmte Betriebe ist die Betriebshaftpflichtversicherung aber vorgeschrieben. Versicherungsschutz wird für Vermögens-, Sach- und Personenschäden geboten.


  • Multikopterversicherung - Drohnenversicherung )
Die Drohnen/Multikopterversicherung ist eine Pflichtversicherung. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist nach § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) vorgeschrieben. Dies betrifft private Besitzer wie auch Gewerbetreibende. Auf Grund der Größe wie auch des Gewichts bestehen keine Ausnahmen. ⚠️ In der Privathaftpflichtversicherung ist dieses Risiko nicht versichert.


  • Frachtführerhaftpflichtversicherung
Die Frachtführerhaftpflicht ist eine Pflichtabsicherung im gewerblichen Güterverkehr ab 3,5t. Gespanngesamtgewicht.
Erläuterungen, Details siehe Güterkraftverkehrsgesetz:

https://www.gesetze-im-internet.de/g_kg_1998/BJNR148510998.html


  • Insolvenzversicherung
Durch die Insolvenzversicherung schützt sich ein Unternehmen vor Regressforderungen, nachdem Insolvenz angemeldet wurde. Der Kunde erhält vom Versicherer die geforderten Zahlungen.
Überwiegend iin Dienstleistungsunternehmen findet die Insolvenzversicherung Anwendung. In der Touristikbranche / Reisegewerbe muß der Reisunternehmer einen "Sicherungsschein" ausstellen.
Für die betriebliche Altersversorgung ist der Träger der Pflichtversicherung der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG). Dessen Aufgabe es ist für die Zahlungs-Gewährleistung im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers, gegenüber den Arbeitnehmern zu erfüllen.
Für andere Unternehmen ist eine Insolvenzversicherung u.a. dann von Vorteil, wenn eine Restruktuierung der Firma in Betracht gezogen wird. Dann können offene Forderungen ausgeglichen werden.


Vereinsversicherung tipp ohne.png Die BaFin stellt eine ausführliche Listung zu alle Pflichtversicherungen Deutschland bereit:

https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Liste/dl_li_vu_vers_mit_avbpflicht.pdf?__blob=publicationFile&v=4


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Anschrift (ab 01-07-2021, vormals 82205 Gilching)
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Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching

Kontakt
Zentrale / Verwaltung Telefon: 08105 4119
Zentrale / Verwaltung mailto:brigitte@smieskol.de

vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
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