Pflegezusatzversicherung private, Pflege-Bahr

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Die Pflege-Bahr-Versicherung ist eine private Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung. Um die staatliche Förderung zu erhalten, sind die nachfolgenden Voraussetzungen zu erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr ist vollendet
  • es besteht eine private oder gesetzliche Pflegeversicherung
  • mindestens 10 Euro werden monatlich in die private Pflegezusatzversicherung einbezahlt
  • es werden keine Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen oder wurden bezogen


Bedingungen für förderfähige Pflegezusatzversicherungen

  • Abschluss des Vertrages zu brancheneinheitlichen Bedingungen. D.h. ohne Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge und Leistungsausschlüssen
  • Beschränkung der Abschlusskosten auf max. 2 Monatsbeiträge und Verwaltungskosten bis max. 10 % der Bruttoprämie
  • Pflegetagegeld
  • für alle Pflegegrade, inkl. Pflegegrad 0 für Demenz
  • im Pflegegrad V von mind. 600 Euro
  • Leistungen der sozialen Pflegeversicherung darf nicht überschritten werden
  • keine Sachleistungen möglich, nur Geldzahlung
  • Fälligkeit ab Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch zuständigen Pflegeversicherer
  • max. Wartezeit von 5 Jahren; keine Wartezeit für Kinder, deren Eltern die Kindernachversicherung beantragt haben
  • Verzicht des Versicherers auf ordentliches Kündigungsrecht
  • Recht des Versicherten bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit den Vertrag rückwirkend zu kündigen oder für drei Jahre ruhen zu lassen


Leistungsumfang der Pflege-Bahr-Versicherung

Das vereinbarte Pflegetagegeld bzw. Pflegemonatsgeld steht dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung. Das Pflegegeld wird je nach Pflegegrad ausbezahlt. Dieses ist mit einem Prozentsatz und einem fixen Betrag festgelegt.

Daraus ergeben sich gesetzlich festgelegte Mindestleistungen:

Pflegegrad 1 2 3 4 5 Prozent 10 % 20 % 30 % 40 % 100 % Pflegegeld monatlich 60 Euro 120 Euro 180 Euro 240 Euro 600 Euro


Vorteile der Pflege-Bahr-Versicherung

Abschluss des Vertrages mit Vollendung des 18. Lebensjahres möglich, wenn keine Pflegebedürftigkeit vorliegt

keine Gesundheitsprüfung erforderlich

keine Altersbeschränkung nach oben

Antrag auf Abschluss des Vertrages darf vom Versicherer nicht abgelehnt werden

Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge sind nicht möglich

Fortführung der Pflege-Bahr-Versicherung bei Umzug ins europäische Ausland, wenn die Pflegepflichtversicherung weiterhin besteht

Umstellung auf Anwartschaftsversicherung möglich bei Umzug außerhalb der EU und Europa. Oder Beendigung bei Wegzug aus Deutschland.

Beitragshöhe richtet sich nach dem Eintrittsalter und den vereinbarten Leistungen


Nachteile der Pflege-Bahr-Versicherung

Zulage nur für förderfähige Pflegetagegeldversicherungen

Inanspruchnahme der Leistung erst nach dem Ende der Wartezeit von 5 Jahren möglich.

Beitragspflicht auch während der Leistungserbringung, keine Beitragsfreistellung im Leistungsfall

keine frei Wahl der Absicherung in den einzelnen Pflegegraden möglich; richtet sich nach den Vorgaben des Versicherers

eingeschränkter Leistungsumfang in den Pflegegraden im Vergleich zu ungeförderten Tarifen

Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre, Kündigung zum Ende der Mindestvertragsdauer mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist