Pflegeversicherung gesetzliche, Pflegegrade / Leistungen

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Mit der Pflegereform 2017 wurden die Pflegestufen abgeschafft und Pflegegrade eingeführt. Die vorgenommenen Erweiterungen wie auch Angleichungen ersehen Sie aus der folgenden Darstellung.


Leistungen Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Häusliche Pflege Pflegesachleistungen Anspruch nur über Entlastungsbetrag 689 Euro 1.298 Euro 1.612 Euro 1.995 Euro
Häusliche Pflege Pflegegeld - 316 Euro 545 Euro 728 Euro 901 Euro
Pflegevertretung durch nahe Angehörige Aufwendungen bis 6 Wochen im Kalenderjahr - 474 Euro 817,50 Euro 1.092 Euro 1.351,50 Euro
Pflegevertretung erwerbsmäßig Aufwendungen bis 6 Wochen im Kalenderjahr - 1.612 Euro 1.612 Euro 1.612 Euro 1.612 Euro
Kurzzeitpflege Aufwendugnen bis 8 Wochen im Kalenderjahr Anspruch nur über Entlastungsbetrag 1.612 Euro 1.612 Euro 1.612 Euro 1.612 Euro
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege Anspruch nur über Entlastungsbetrag 689 Euro 1.298 Euro 1.612 Euro 1.995 Euro
Entlastungsbetrag 125 Euro 125 Euro 125 Euro 125 Euro 125 Euro
Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen 214 Euro 214 Euro 214 Euro 214 Euro 214 Euro
Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen 2.500 Euro 2.500 Euro 2.500 Euro 2.500 Euro 2.500 Euro
Vollstationäre Pflege 125 Euro 770 Euro 1.262 Euro 1.775 Euro 2.005 Euro
Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen - 266 Euro 266 Euro 266 Euro 266 Euro
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 40 Euro 40 Euro 40 Euro 40 Euro 40 Euro
Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes Aufwendungen in Höhe von bis zu 4.000 Euro 4.000 Euro 4.000 Euro 4.000 Euro 4.0000 Euro
Umwandlungsanspruch Übertragung des ambulanten Sachleistungsbetrages (40%) auf Leistungen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag - 275,60 Euro 519,20 Euro 644,80 Euro 798 Euro

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