Pferdelebensversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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:Gesunde Pferde können ab dem 4. Lebensmonat versichert werden. Das Höchstalter für die Versicherbarkeit eines Pferdes beträgt  i.d.R. 11 Jahre. <br />
:Gesunde Pferde können ab dem 4. Lebensmonat versichert werden. Das Höchstalter für die Versicherbarkeit eines Pferdes beträgt  i.d.R. 11 Jahre. <br />


'''Vertragslaufzeit', Beendigung des Vertrages''<br />
'''Vertragslaufzeit, Beendigung des Vertrages'''<br />
 
Der Vertrag kann bei einer Beitragserhöhung seitens des Versicherungsnehmers außerordentlich gekündigt werden. Ebenso trifft dies zu, wenn ein Schadenfall eingetreten ist.
 


Zu empfehlen ist eine Laufzeit von 3 Jahren. Hierdurch sichern Sie sich einen entsprechenden Rabatt.


Die Pferdelebensversicherung kann unabhängig von der Laufzeit beendet werden, wenn sich die Beiträge erhöhen. Eine Kündigung nach einem Schadensfall betrifft in der Pferdelebensversicherung gleichzeitig den Tod des versicherten Pferdes, womit der Vertrag der Lebensversicherung für Ihr Pferd ebenso unabhängig von der Laufzeit endet.


Zu empfehlen ist eine Laufzeit von 3 Jahren. Hierdurch sichern Sie sich einen entsprechenden Rabatt.


* '''Leistungen  der [https://www.versicherungsvergleich.de/pferdelebensversicherung Pferdelebensversicherung]''' <br />
* '''Leistungen  der [https://www.versicherungsvergleich.de/pferdelebensversicherung Pferdelebensversicherung]''' <br />

Version vom 2. Oktober 2021, 10:13 Uhr

  • Pferdelebensversicherung, versicherbare Pferde
Gesunde Pferde können ab dem 4. Lebensmonat versichert werden. Das Höchstalter für die Versicherbarkeit eines Pferdes beträgt i.d.R. 11 Jahre.

Vertragslaufzeit, Beendigung des Vertrages

Der Vertrag kann bei einer Beitragserhöhung seitens des Versicherungsnehmers außerordentlich gekündigt werden. Ebenso trifft dies zu, wenn ein Schadenfall eingetreten ist.



Zu empfehlen ist eine Laufzeit von 3 Jahren. Hierdurch sichern Sie sich einen entsprechenden Rabatt.

Leistung bei Tod bei Transportunfällen,
Leistung bei Tod oder Nottötung nach Krankheit - optional
Diebstahl,
Abschlachten,
Brand,
Blitzschlag,
andauernde Zuchtunbrauchbarkeit - optional


  • Pferdelebensversicherung, Leistungshöhe
Bei Pferden ab dem 9. Lebensjahr bis einschließlich 11. Lebensjahr sowie bei einer Versicherungssumme über 25.000 Euro beträgt die Leistung 70 % der vereinbarten Versicherungssumme. Ansonsten werden 80 % der vereinbarten Versicherungssumme im Schadensfall ausbezahlt.


  • Versicherungssumme
Die Versicherungssumme der Pferdelebensversicherung sollte dem tatsächlichen Wert des Pferdes entsprechen. Die Versicherungssumme ist weiterhin abhängig vom
Alter des Pferdes,
Abstammung des Pferdes,
Ausbildung des Pferdes,
Erfolge des Pferdes.


⚠️ Der Versicherer kann die Versicherungssumme mit einer einseitigen Erklärung herabsetzen, wenn diese nachweislich zu hoch angesetzt wurde. Als Richtwert der Versicherungssumme wird der Ankaufswert des Pferdes angesetzt.


  • Beiträge zur Pferdelebensversicherung
Beitragsnachnachlass für Jungpferde und Fohlen sind möglich


  • Wartezeiten
Unfälle sind sofort versichert, keine Wartezeiten
Wartezeiten von drei bis sechs Monaten bestehen für folgende Erkrankungen:
Dummkoller,
ansteckende Blutarmut,
Borna,
Hufkrebs,
Dämpfigkeit,
chronische Bronchitis,
periodische Augenentzündung,
Knochenweiche,
Tuberkulose,
chronische Lahmheit,
Skletterkrankungen
Hufrollenerkrankung,
Gleichbeinlahmheit,
Schale und Spat,
Sehnenstelzfuß
Ataxie durch jede Ursache.
nicht abschließend, von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.


  • Ausschlüsse
Nottötung wenn wirtschaftliche Gründe vorliegen,
Vorerkrankungen, die vor Deckungsbeginn bestanden haben, diagnostiziert und/ oder behandelt wurden
Schönheitsfehler;
Tod infolge einer Seuche oder Krankheit, für die eine Zahlung aus öffentlichen Mitteln - auch durch Tierverwertungsanstalten - zu leisten ist oder geleistet werden müsste, wenn sie nicht schuldhaft verwirkt worden wäre.


  • örtlicher Geltungsbereich
Für Unfallereignisse außerhalb der versicherten Länder sowie Teilnahme an Vielseitigkeits- und Rennsport-Veranstaltungen besteht kein Versicherungsschutz. Durch Beitragszuschlag aber versicherbar.
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