Pferdelebensversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 1. Dezember 2021, 10:58 Uhr

Das Pferd, ist Partner beim Sport und auch im Arbeitsleben. Ein Unfall oder Krankheiten kann zur Unbrauchbarkeit des Pferdes führen. Hinzu kommt der finanzielle Verlust. Gegen dieses Risiko hilft die Pferdelebensversicherung. Die Pferdelebensversicherung ist besonders sinnvoll, wenn der Versicherungsnehmer wirtschaftlich von dem Tier abhängig sind.

  • Pferdelebensversicherung, versicherbare Pferde
Gesunde Pferde können ab dem 4. Lebensmonat versichert werden. Das Höchstalter für die Versicherbarkeit eines Pferdes beträgt i.d.R. 11 bis 14 Jahre.


  • Vertragslaufzeit, Beendigung des Vertrages
Der Vertrag kann bei einer Beitragserhöhung seitens des Versicherungsnehmers außerordentlich gekündigt werden. Ebenso trifft dies zu, wenn ein Schadenfall eingetreten ist.
Vereinsversicherung tipp ohne.png Zu empfehlen ist eine Laufzeit von 3 oder auch 10 Jahren. Der 10-Jahresvertrag kann nach 3 Jahren gekündigt werden! Sie sichern sich aber einen entsprechend hohen Rabatt.


Leistung bei Tod bei Transportunfällen,
Leistung bei Tod oder Nottötung nach Krankheit - optional
Diebstahl,
Abschlachten,
Brand,
Blitzschlag,
andauernde Zuchtunbrauchbarkeit - optional


  • Pferdelebensversicherung, Leistungshöhe
Bei Pferden ab dem 9. Lebensjahr bis einschließlich 11. Lebensjahr sowie bei einer Versicherungssumme über 25.000 Euro beträgt die Leistung 70 % der vereinbarten Versicherungssumme. Ansonsten werden 80 % der vereinbarten Versicherungssumme im Schadensfall ausbezahlt.


  • Versicherungssumme
Die Versicherungssumme der Pferdelebensversicherung sollte dem tatsächlichen Wert des Pferdes entsprechen. Die Versicherungssumme ist weiterhin abhängig vom
Alter des Pferdes,
Abstammung des Pferdes,
Ausbildung des Pferdes,
Erfolge des Pferdes.


⚠️ Der Versicherer kann die Versicherungssumme mit einer einseitigen Erklärung herabsetzen, wenn diese nachweislich zu hoch angesetzt wurde. Als Richtwert der Versicherungssumme wird der Ankaufswert des Pferdes angesetzt.


  • Beiträge zur Pferdelebensversicherung
Beitragsnachnachlässe für Jungpferde und Fohlen werden häufig eingeräumt.


  • Wartezeiten
Unfälle sind sofort versichert, keine Wartezeiten
Wartezeiten von drei bis sechs Monaten bestehen für folgende Erkrankungen:
Dummkoller,
ansteckende Blutarmut,
Borna,
Hufkrebs,
Dämpfigkeit,
chronische Bronchitis,
periodische Augenentzündung,
Knochenweiche,
Tuberkulose,
chronische Lahmheit,
Skletterkrankungen
Hufrollenerkrankung,
Gleichbeinlahmheit,
Schale und Spat,
Sehnenstelzfuß
Ataxie durch jede Ursache.
nicht abschließend, von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.


  • Ausschlüsse
Nottötung wenn wirtschaftliche Gründe vorliegen,
Vorerkrankungen, die vor Deckungsbeginn bestanden haben, diagnostiziert und/ oder behandelt wurden
Schönheitsfehler;
Tod infolge einer Seuche oder Krankheit, für die eine Zahlung aus öffentlichen Mitteln - auch durch Tierverwertungsanstalten - zu leisten ist oder geleistet werden müsste, wenn sie nicht schuldhaft verwirkt worden wäre.


  • örtlicher Geltungsbereich
Der örtliche Geltungsbereich ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich geregelt. Einige Tarife/Versicherer begrenzen den Schutz auf Deutschland, andere auf Westeuropa.


  • Pferdelebensversicherung Anbieter
Pferdelebensversicherung GHV Darmstadt
Pferdelebensversicherung Mmagrar Allianz
R+V Pferdelebensversicherung
Pferdelebensversicherung Uelzener


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