Pferdehalterhaftpflichtversicherung, fall of hammer Versicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 37: Zeile 37:




'''siehe auch:''' <br>
'''siehe auch''' <br>
[[Pferdelebensversicherung]]
[[Pferdelebensversicherung]]
[[Informationssystem Pferdeversicherung |Alle Einträge zur''' Pferdehalterhaftpflichtversicherung''' anzeigen]]                                              [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']]





Version vom 13. April 2022, 06:57 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung

Mit dem Hammer-Zuschlag (Gefahrübergabe) in einer Pferdeauktion, geht das Pferd in das Eigentum des neuen Besitzers/Eigentümers über. Gleichfalls trägt der Eigentümer ab diesem Zeitpunkt alle Risiken, die im Zusammenhang mit dem ersteigerten Pferd stehen. Die Fall-of-Hammer-Versicherung bietet ab Zuschlag Versicherungsschutz. Diese Versicherung wird vor Kauf abgeschlossen.

⚠️ Wird kein Pferd ersteigert, entstehen auch keine Kosten.


  • Die Versicherungsleistungen
Tod des Pferdes
Bei Tod und Nottötung infolge eines Unfalls, Krankheit oder Operation,
Trächtigkeit oder Geburt,
Brand, Blitzschlag oder Explosion, wird der Auktionskaufpreis erstattet.
Diebstahl und Raub
Bei Diebstahl und Raub wird der Auktionskaufpreis dem Versicherungsnehmer erstattet.
Transportschaden
Kommt es zu einem Transportunfall, mitversichert ist auch der Transportmittelunfall, dass zu Folge den Tod des Pferdes hat, ist dies versichert.
örtlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt innerhalb Deutschlands, in den Anrainerstaaten und in Skandinavien, Spanien, Portugal und Italien.


siehe auch
Pferdelebensversicherung























Auktionsversicherung, Pferdeauktionsversicherung